Gerne berücksichtigen wir Ihre begründete Beschwerde, falls ein Fehler unsererseits zur irrtümlichen Ausstellung einer Forderung führte.


Wurden hingegen die Nutzungsbedingungen bzw. das gerichtliche Verbot verletzt, halten wir an der Forderung fest. 


Im Sinne der Gleichbehandlung aller Falschparkierenden unterscheiden wir nicht zwischen einem Versehen und einer Absicht.