Wir arbeiten im Auftrag der Grundeigentümer*innen, oder eines bevollmächtigten Vertreters (z.B. der Verwaltung) und sind dadurch berechtigt, selbständig Umtriebsentschädigungen auszustellen.
Sind Sie berechtigt, mir eine Umtriebsentschädigung auszustellen? Drucken
Geändert am: Do, 31 Dez, 2020 at 3:09 NACHMITTAGS
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback sendenEntschuldigen Sie, dass wir nicht hilfreich sein konnten. Helfen Sie uns, diesen Artikel zu verbessern und geben uns dazu ein Feedback.